Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst das gesamte Recht betr. die Teilnahme am Straßenverkehr, ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß. Es ist Zivilrecht, was Autokauf und Unfallschadenregulierung betrifft, Strafrecht bzgl. der Verkehrsstraftaten und öffentliches Recht, wenn es um den Führerschein geht.
Im Wesentlichen sind wir auf den nachfolgenden Gebieten tätig:

Autokauf, vor allem Gewährleistung bei Mängeln der Fahrzeuge, Schadensersatz und Rücktritt vom Kaufvertrag. Prozessführung, Durchführung von Beweisverfahren

Schadensersatz nach Unfällen (Sachschaden, Personenschaden, Schmerzensgeld)
Geltendmachung der Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Beauftragung von Sachverständigen, Prozessführung in der gesamten Bundesrepublik bei ungenügender Regulierung durch die Versicherer

Verkehrsstrafrecht
Verteidigung in allen Verkehrsstrafsachen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzungsdelikte, Fahrerlaubnisentzug,…), am besten nicht erst dann, wenn schon die Anklageschrift oder der Strafbefehl zugestellt worden sind, sondern schon im Vorverfahren.

Bußgeldverfahren
Ein Bußgeldbescheid führt oft zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister, die sich dort auch gerne „vermehren“. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, mit einem Riesenaufwand bei der Wiedererteilung. Dies gilt es zu vermeiden, so dass es durchaus Sinn macht, Bußgeldbescheide prüfen zu lassen und ggf. Eintragungen zu verhindern.

Führerscheinrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, etc.)

Tipp:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist unabdingbar für Teilnehmer am Straßenverkehr. Im Falle eines Rechtsstreits können enorme Kosten entstehen, die von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgefangen werden.