Familienrecht ist in der Regel Scheidungsrecht.
Wenn sich die Ehepartner über die Modalitäten des Auseinandergehens einig sind, ist dies für beide eine hoffentlich stressfreie Sache. Es bedarf dann oft nur eines Anwalts für den Antragsteller.
Wenn nicht, muss man sich notgedrungen streitig auseinandersetzen. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich ihnen gerne bei. Gerne schon bei Beginn und im Lauf der Ehe bei der Beratung bzgl. eines Ehevertrages. Darin kann man alle die Dinge im Voraus regeln, über man bei einer Scheidung verhandeln muss. Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen eine sinnvolle Investition, denn er kann im Scheidungsfall erhebliche Kosten sparen und unnötigen Streit vermeiden.
Man kann in einem Ehevertrag nahezu alles erforderliche regeln, insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt, Güterstand, etc.
Eine hervorragende Informationsquelle ist übrigens die website scheidung.org, die ich gerne empfehle, für deren Inhalte ich natürlich keine Haftung übernehmen kann, da die Texte dort nicht von mir stammen.