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Fahrverbot – Bußgeldkatalog

Für alle Verkehrsteilnehmer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist ein Fahrverbot verheerend, denn es kann auch bei aller Aufmerksamkeit schon einmal vorkommen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, vor allem wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung einmal übersehen wird. Das kann dann auch schon einmal existenzbedrohend werden, und die Rechtsprechung ist hier gnadenlos.

Ein solches Fahrverbot kann man abwenden, wenn die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft ist, was schon vorkommen kann. Wenn die Messung aber korrekt ist, ist spätestens jetzt (am besten schon bei der Anhörung) guter und qualifizierter Rechtsbeistand gefragt, der sich nicht mit Standardschriftsätzen aus dem Computer begnügt, sondern der jeden Fall individuell betreut.

Reiserücktritt

§ 651 h Abs. 4 S. 2 BGB lautet:

Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

§ 651 h Abs. 5 BGB lautet:

Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

Das bedeutet, dass ein Reiseveranstalter grundsätzlich nicht seine Rückzahlungsverpflichtung umgehen kann, indem er dem Kunden einen Gutschein anbietet. Die Bundesregierung wollte dies im Zuge der Corona Krise ändern, hat jedoch hierzu von der EU-Kommission keine Zustimmung bekommen.

Kunden haben also einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und müssen keinen Gutschein akzeptieren.

VW Dieselskandal

Die Volkswagen AG macht gerade vielen Diesel-Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, Abfindungsangebote. Viele wissen nicht, was sie tun sollen. Auf der einen Seite der Spatz in der Hand, auf der anderen viele Ratgeber, die einem das Blaue vom Himmel herunter versprechen. Guter Rat ist teuer – aber nicht bei uns –

Wir beraten Sie, ob Sie einen Vergleich annehmen sollen oder nicht. Wenn Sie das Angebot von Volkswagen nicht annehmen wollen, vertreten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Klageverfahren, wenn Sie ein solches anstrengen wollen.

Bei Interesse schreiben Sie uns an per Email unter mail@ra-tue.com.
Wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung,
aber nur, wenn Sie uns Ihre komplette Anschrift mitteilen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns bitte mit, bei welcher Gesellschaft und ggf. die Policennr. sowie, wenn möglich, seit wann der Vertrag besteht.

Rechtsschutzversicherung

Wer am Straßenverkehr teilnimmt ist gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, erst recht seit ab dem 28.April 2020 der Bußgeldkatalog insbesondere bei den Fahrverboten erheblich verschärft worden ist.

Gründe:

Der Straßenverkehr stellt heutzutage äußerst hohe Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer und ist schadensträchtig.
Die Rechtsverfolgung kann teuer werden, vor allem dann, wenn Unfallhergänge mittels eines Sachverständigen aufgeklärt werden müssen.
Auch wenn man einen Rechtsstreit gewinnt, kann man auf den eigenen Kosten sitzen bleiben, wenn der Gegner mittellos ist und nicht gepfändet werden kann.
In Bußgeldsachen kann ein Verfahren eingestellt werden, und der Betroffene trägt seine Kosten selbst. Diese sind meistens höher als das Bußgeld.
Mitunter gibt es auch Fehlurteile, die nicht mehr reparabel sind. Auch in diesen Fällen schützt eine Rechtsschutzversicherung.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht teuer.

Familienrecht – Schwiegerelternschenkung

Schwiegerelternschenkungen können beim Scheitern einer Ehe vom Schwiegerkind zurückgefordert werden, weil die Geschäftsgrundlage für die Schenkung, nämlich der Bestand der Ehe, entfällt.

Nach der Rechtsprechung des BGH beginnt der Lauf der Verjährungsfrist bei Schwiegerelternschenkungen mit dem Tag, an dem die Schenker vom Scheitern der Ehe erfahren, also dem Tag der Kenntnis von der Zustellung des Scheidungsantrages. Bei Geldschenkungen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Ende des Jahres in dem die Schenker Kenntnis von der Zustellung des Scheidungsantrages erlangen.