Die Volkswagen AG macht gerade vielen Diesel-Geschädigten, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, Abfindungsangebote. Viele wissen nicht, was sie tun sollen. Auf der einen Seite der Spatz in der Hand, auf der anderen viele Ratgeber, die einem das Blaue vom Himmel herunter versprechen. Guter Rat ist teuer – aber nicht bei uns –
Wir beraten Sie, ob Sie einen Vergleich annehmen sollen oder nicht. Wenn Sie das Angebot von Volkswagen nicht annehmen wollen, vertreten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Klageverfahren, wenn Sie ein solches anstrengen wollen.
Bei Interesse schreiben Sie uns an per Email unter mail@ra-tue.com.
Wir setzen uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung,
aber nur, wenn Sie uns Ihre komplette Anschrift mitteilen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns bitte mit, bei welcher Gesellschaft und ggf. die Policennr. sowie, wenn möglich, seit wann der Vertrag besteht.