Korrespondenzmandate

erledigen wir mit demselben Engagement wie unsere eigenen Mandate, so dass wir häufig von auswärtigen Kollegen beauftragt werden, deren Mandanten vor den hiesigen Gerichten in Untervollmacht in der Hauptverhandlung zu vertreten. Schon durch unsere räumliche Nähe zu den hiesigen Gerichten (Amts- und Landgericht liegen direkt gegenüber unserer Kanzlei) bietet sich dies an. Gesonderte Fahrtkosten entstehen dadurch nicht, und auch die Wahrnehmung mehrerer Termine in einer Sache ist kein Problem.

Geladene und von auswärts anreisende Parteien begrüßen es insbesondere vor dem Termin die Angelegenheit mit dem Terminsvertreter in unserer Kanzlei zu besprechen, was durch die Gerichtsnähe kein Problem ist.